In Neukirchen bei Altmünster befürchten Anrainer um Einbuße ihrer Lebensqualität und glauben, eine bereits vorgenommene „Geländekorrektur“ sei ein Vorwand für eine mögliche Deponie. “Unter der offensichtlichen Deckbezeichnung „Landwirtschaftliche Geländekorrekturen“ hat die Mittendorfer Bau GmbH & Co KG um deren Bewilligung auf einem 7,8 Hektar großen Areal westlich des Betriebsgebäudes knapp an der Großalm-Landesstraße angesucht.”, sagt Sprecher der überparteilichen Bürgerplattform “Rettet die Viechtau — Keine Deponie!”.
Der Umfang der vorgesehenen Geländeverbesserung lässt allerdings bei den Anrainern – vor allem sind das die Hauseigentümer in der „Viechtau-Siedlung“ – den Verdacht aufkommen, dass dies nur eine vorgeschützte Maßnahme ist und es sich in Wahrheit um die Anlage einer Abraumdeponie der Baufirma handelt. Das hat die Anlieger aufgescheucht, die sich zusammengeschlossen haben und gegen dieses Vorhaben opponieren, weil sie aus vorhergegangenen Maßnahmen unter dem gleichen Vorzeichen getäuscht wurden und gegen eine weitere Verschlechterung ihrer Lebensqualität mit allen legalen Mitteln zu Felde ziehen wollen. Neun Betroffene haben sich mittlerweile zur Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche die anwaltliche Unterstützung von Wiener Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List gesichert.
salzi.aktuell — Nachrichten vom 13.08.2014
„Geländekorrektur“ nur durchsichtiger Vorwand
Was wurde aus einer „Verdachtsfläche“?
Nachdem auf Einspruch der Anrainer das Ansuchen um „Landwirtschaftliche Geländekorrekturen“ von der Bezirksbehörde an das Land abgetreten wurde und nun als Deponieverfahren abgehandelt wird, kam auch noch ans Licht, dass im vorgesehenen Bereich zwei Verdachtsflächen inkludiert sind die laut Umweltbundesamt unter Beobachtung standen und im Verdachtsflächenkataster festgeschrieben waren. Erstaunlicherweise scheint eine dieser beiden Areale aber seit 2014 nicht mehr als Verdachtsflächen auf. Auf welchen Antrag sie als solche aufgelassen wurden konnte bislang von den Betroffenen nicht fündig eruiert werden. Diese Flächen (Verdachtsflächenkataster) sollen aber definitiv in die von der Firmenleitung beantragte Abraumdeponie einbezogen werden.
Oberflächenwasser kann nicht mehr versickern
Die unmittelbaren Anrainer befürchten – und das aus unguten Erfahrungen – dass sich die in den letzten Jahren im südöstlichen Teil des Besitzes bewilligte „landwirtschaftliche Geländeverbesserung“ jetzt in eine Deponie mit massiver Einbringung verwandeln wird. Nach der Befüllung einer früheren „Gegenhauser“-Schottergrube und angrenzender landwirtschaftlicher Flächen mit Bauschutt und Abraum sowie nachfolgender Humusierung konnten diese Flächen natürlich nicht mehr die Regenmengen aufnehmen sodass sich bei etlichen Wohnhäusern beachtliche Wasseransammlungen bildeten (Bilddokumente davon sind vorhanden). Vor der Anschüttung gab es diese Probleme nicht! Damals wurde die bescheidmäßig zugebilligte Befüllung teilweise sowohl zeitlich wie auch im Ausmaß wesentlich überschritten ohne dass dies behördlicherseits kontrolliert bzw. unterbunden wurde (werden konnte).
Im Widerspruch zu Naturpark-Intentionen — Massive Verkehrsbelastung befürchtet
Wird die aktuelle Deponie bewilligt so sehen sich die Anrainer einer vehementen und unakzeptablen Minderung ihrer Lebensqualität ausgesetzt. Abgesehen von der vorhersehbaren enormen Verkehrsbelastung der Großalm-Landesstraße befürchten die unmittelbaren Anwohner auf der auf fünf Jahre ausgelegten Deponierung enorme Lärm- und Staubbelastung durch die eingesetzten Planiermaschinen. Ganz abgesehen von der bis dato ungeklärten Frage der Oberflächenwässerableitung für die Unterlieger.
Interessant dürfte auch die Stellungnahme des Natur- und Landschaftsparkes Attersee – Traunsee und der Naturparkgemeinde Altmünster im Besonderen zu diesem Ansinnen sein. In diesem sensiblen Bereich für mehrere Jahre einen unansehnlichen „Abfallkogel“ zuzulassen, der alles andere als den Intentionen einer „heilen“ Naturlandschaft entsprechen würde, ist faktisch Hohn auf den oft wortreich beschworenen Landschaftsschutz, der aber stets rasch ökonomischen Begehrlichkeiten geopfert wird. Zudem würden die berechtigten Interessen einiger Anrainer (sanfter Tourismus, ökol. Landwirtschaft) bei Bewilligung dieser Bodenaushubdeponie im beantragten Ausmaß völlig ignoriert.
Zu dieser Angelegenheit haben wir bei Bürgermeister Hannes Schobesberger und der Firma Mittendorfer um Interviews und Stellungnahmen angefragt. Bis Redaktionsschluss leider keine Antwort erhalten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.