Projekt Gmundner Keramik
Die Stadtgemeinde Gmunden hält an ihrem Versprechen fest, der Gmundner Keramik auf ihrem Weg, ihr Unternehmen zukunftsorientiert aufzustellen, weitestgehend entgegenzukommen und unter die Arme zu greifen. Die Stadt Gmunden ist sich übereinstimmend einig, dass das Unternehmen Gmundner Keramik sowohl wirtschaftlich, aber auch kulturell bedeutend für die Identität der gesamten Region sei. „Verhandlungen darüber müssen aber auf Augenhöhe, fair und sachlich geführt werden, das sei man der gesamten Bevölkerung von Gmunden schuldig“, so Bürgermeister Mag. Stefan Krapf.
Bau- und Raumordnungsausschuss der Stadtgemeine Gmunden hat die Rahmenbedingungen festgelegt
Die Stadt hält nach einer Sitzung des Bau- und Raumordnungsausschusses vom 23.11.2021 und einer diesbezüglichen Besprechung mit der Geschäftsleitung der Gmundner Keramik am 7.12.2021 fest, dass man sich über rechtliche Auflagen und sachliche Ergebnisse von Gutachten nicht hinwegsetzen werde können.
Dazu Bürgermeister Mag. Stefan Krapf: „Alle 5 im Gemeinderat der Stadt Gmunden vertretenen Parteien sind sich einig, dass die Stadt der Gmundner Keramik bei ihrer Neuausrichtung helfen wird. Sowohl bei der Neuwidmung des bisherigen Produktions- und Verkaufsstandortes, bei der Suche nach einem neuen Produktionsstandort und schließlich bei der Suche nach einem innerstädtischen Verkaufsstandort in Gmunden. Die Stadt reicht die Hand für sachliche und lösungsorientierte Verhandlungen. Bei entsprechender Offenheit und Transparenz wird eine für beiden Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden können.“
Die Grundlage für die weiteren Beratungen sind insgesamt 3 Gutachten, die vom Bau- und Raumordnungsausschuss auf Kosten der Stadt Gmunden in Auftrag gegeben wurden. Über die Ergebnisse der 3 Gutachten hat die Stadt gestern Dienstag die Geschäftsleitung der Gmundner Keramik informiert:
- Gutachten im Hinblick auf die bestehenden Lichtimmissionen
- Gutachten im Hinblick auf die bestehende Lärmsituation
- Gutachten im Hinblick auf die städtebauliche Analyse der Bestandsituation
Lichtimmissionen
Das Gutachten hinsichtlich Lichtimmissionen zeigt auf, dass zumindest an 3 Grundstücksseiten des Gmundner-Keramik-Areals, das für ein Wohnprojekt umgewidmet werden soll, Lichtimmissionen bestehen, die einer Umwidmung entgegenstehen. Dazu gehören die Flutlichtanlage des Sportplatzes, die Beleuchtung im Bereich Zugang Turnsaal Gymnasium, die Freiflächenbeleuchtung des Hofer-Marktes und schließlich Beleuchtungsanlagen bei GEG-Elektrobau.
Lärmsituation
Zur Lärmsituation stellt das Gutachten fest, dass die derzeitige und in den letzten Jahren vor allem auch wegen der Errichtung des Kunstrasenplatzes bereits stark angestiegene Nutzung des Sportplatzes zu einer ständigen Erhöhung der Lärmsituation geführt habe. Die durchgeführten Investitionen in die Sportanlage lassen eine weitere Erhöhung der Lärmsituation möglich erscheinen, was bei einer Umwidmung zu einem Wohnbauprojekt zu Nutzungskonflikten führen kann.
Städtebauliches Gutachten
Auf der Grundlage der beiden Untersuchungen der Umgebungssituation hat sich für die Fachgutachter folgende Frage gestellt:
Ist unter Berücksichtigung der Untersuchungen der Umgebungssituation das Areal für ein Wohnbauprojekt überhaupt geeignet?
Ergebnis: Von Seiten der Gutachter ist eine Bebauung möglich, allerdings mit limitierter Dichte. Die Obergrenze soll eine Geschoßflächenzahl (GFZ) von 1,2 und eine Geschoßzahl von 3 sein.
Schlussfolgerungen des Bau- und Raumordnungsausschusses der Stadt Gmunden
Von Seiten des Bau- und Raumordnungsausschusses kann man sich wegen der Bedeutung des Projektes für die Gmundner Keramik eine Widmung vorstellen, auch wenn dies keine optimale Lösung darstellt.
Folgende Auflagen sind einzuhalten:
- Unter Berücksichtigung der erst nach dem städtebaulichen Gutachten eingegangenen Gutachten über Licht- und Lärm-Immissionen ist eine Bebauungsdichte (GFZ Geschoßflächenzahl) von maximal 0,9 zulässig.
- Lösungsvorschläge für die laut Gutachten bestehenden Überschreitungen der Lichtimmissionen
- ÜKW-Stellplätze in Tiefgarage und Berücksichtigung ausreichender Frei- und Grünflächen
- Die Stadt besteht auch auf eine Standortgarantie. Das heißt, zuerst soll der neue Produktionsstandort errichtet werden und danach eine Umwidmung beim bestehenden Standort erfolgen.