Jener polnische Taucher (40) der am 23. März im Rahmen eines Tieftauchganges ums Leben gekommen ist (wir berichteten), dürfte aufgrund mangelnder Erfahrung tödlich Verunglückt sein. Der Pole war gemeinsam mit Tauchkollegen im Bereich der “Schwarzen Brücke” am Attersee zu einem Tauchgang abgestiegen. Zur vereinbarten Zeit trafen sich die Taucher am vereinbarten Treffpunkt, nur der Pole Marcin Z. fehlte. Er blieb vermisste und konnte erst Tage später von Tauchern der Freiwilligen Feuerwehr und dem Einsatzkommando Cobra tot geborgen werden.
Eine Obduktion der Leiche sowie ein gerichtsmedizinisches Gutachten wurden durch die Staatsanwaltschaft Wels veranlasst. Dabei kam nun heraus, dass Marcin Z. an Ertrinken verstarb. Zeichen einer Gewalteinwirkung gegen den Körper von Marcin Z. hat die Obduktion nicht hervorgebracht. Zur Rekonstruktion des Tauchganges wurde von der Staatsanwaltschaft ein Gutachten eines Sachverständigen für das Tauchwesen eingeholt. Fremdverschulden ist auszuschließen.
Viel mehr stellte sich heraus, dass die Ausrüstung des Tauchers, der zu wenig Erfahrung für Tieftauchgänge dieser Art und vor allem für Alleintauchgänge in derart große Tiefen hatte, mehrere Defekte aufwies: “Er hatte zu wenig Argon als Tariergas für seinen Trockentauchanzug mit dabei, war “überbeleibt” und hatte das Blei zudem zu fest am Doppelflaschensystem montiert, so dass er es zum Verhindern eines Absturzes nicht abwerfen könnte!” berichtet der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels Dr. Christian Hubmer und meint weiter: “weiters führte der Pole den letzten Tauchgang mit normaler Pressluft durch, ein für diese Tiefe ungeeignetes Atemgas. Dies hatte einen Tiefenrausch zur Folge!”
salzi.aktuell — Nachrichten vom 2.8.2013
Nach einem durchgeführten Notaufstieg aus dem ab der Tiefe 40 Meter alleine durchgeführten Tieftauchgang verzichtete der Pole auf die in diesem Fall notwendige und — wahrscheinlich rettende — Auslösung des Notfallszenarios, sondern tauchte abermals alleine ab, um die notwendige Dekompression nachzuholen. Dabei war der Taucher mit einer Reihe nicht bewältigbarer Komplikationen konfrontiert.
Ventile der Pressluftflaschen verschlossen
Bei der Bergung der Leiche waren die Ventile der Pressluftflaschen verschlossen. Der Sachverständige vermutet, dass diese bei der Bergung von den Einsatzkräften geschlossen wurden oder vom Taucher selbst geschlossen wurden. “Der Gutachter geht davon aus, dass sich Marcin Z. selbst die Flaschen zugedreht hat, und zwar im Zuge des Notaufstieges sowie der nachfolgenden eigenen Handlungen als eine auch vom Tiefenrauschmitbegünstigten Überreaktion und Fehlbedienung beim anschließenden neuerlichen Abtauchen zur Nachholung der ausgelassenen Dekompression, wobei die Flaschen mit unterschiedlichen Gasfüllungen je nach Fortschritt des Tieftauchganges üblicherweise ohne dies nie alle geöffnet, sondern zumindest teilweise geschlossen sind. Anzeichen für ein Schließen der Flaschen von einer anderen Person gibt es nicht.”, so Hubmer abschließend