Vorausschauend parken, Schadensfälle binnen einer Woche der Versicherung melden
Dellen, Glasbruch und Schmauchspuren sind die unliebsamen Nachboten der Silvesternacht. Während ausgebrannte Raketen meist harmlos sind, können auf Autos gerichtete oder von Motorhauben und Autodächern abgeschossene Feuerwerkskörper beträchtliche Schäden verursachen. “Am besten schützt man sein Auto, indem man es vor der Silvesternacht sicher abstellt”, rät ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. “Privatgaragen und Parkhäuser sind die sicherste Variante, alternativ sucht man einen Parkplatz in einer wenig frequentierten Seitengasse, abseits von Silvestermeilen und Lokalen.
Haftung im Schadensfall
Schäden sind so rasch wie möglich – längstens innerhalb einer Woche – der Versicherung zu melden. Grundsätzlich hat der Verursacher des Schadens für diesen aufzukommen. Bei Kindern bis zu einem Alter von 14 Jahren haftet der gesetzliche Vertreter, sofern die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren müssen grundsätzlich damit rechnen, dass sie selbst für den Schadenersatz herangezogen werden. Wenn der Verursacher nicht bekannt ist, bestehen aber auch Chancen auf Schadenersatz bei eigenen Versicherungen. “Sachschäden, die durch Silvesterraketen, Kracher und ähnliches verursacht werden, sind oft durch eine Haushalts‑, Gebäude- oder Kfz-Kaskoversicherung des Geschädigten gedeckt”, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. “Die Kfz-Teilkaskoversicherung zahlt sogar bei Brand- und Explosionsschäden. Man muss jedoch mit einem Selbstbehalt rechnen.”
Vandalismus
Vandalismusschäden hingegen, die durch bösartige Absicht Unbekannter entstanden sind, werden meist von einer Vollkaskoversicherung bezahlt. “Auch hier muss man mit Selbstbehalten rechnen”, sagt Hoffer. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen schafft Klarheit.
Die ÖAMTC-Rechtsberatung ist auch über Silvester und Neujahr rund um die Uhr über die Schutzbrief-Nothilfe unter 01 — 25 120 00 zu erreichen.
Foto: ÖAMTC