Mittwochabend kam ein Alkolenker von der Straße ab und rammte auf einer Länge von ca. 200 Metern sämtliche Leitpflöcke, Schneestangen und eine Parkbank.
Ein 33-Jähriger Mann fuhr am 18. März 2020 gegen 22:30 Uhr mit seinem Pkw auf der Seewalchener Landesstraße von Frankenmarkt in Richtung Berg im Attergau. Dabei geriet er im Ortschaftsbereich von Königswiesen auf die linke Fahrbahnseite und in den Straßengraben.
Nach Unfall geflüchtet
In weiterer Folge beschädigte er mit dem Pkw auf einer Länge von ca. 200 Metern sämtliche Leitpflöcke, Schneestangen und eine Parkbank. Der 33-Jährige setzte nach dem Unfall seine Fahrt fort, ohne diesen bei der Polizei anzuzeigen.
Kennzeichentafel überführte Übeltäter
Der entstandene Schaden wurde am 19. März 2020 um 8 Uhr der Polizei in St. Georgen im Attergau angezeigt. Die Beamten fanden an der Unfallstelle eine Kennzeichentafel und konnten so den Lenker ausforschen. Ein ca. zehn Stunden nach dem Unfall durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 0,76 Promille Alkoholgehalt. Der Lenker wird angezeigt.
aber bitte, es könnte ja auch sein, das er nüchtern gewesen ist und durch den Unfallschock dann nachträglich zu viel Beruhigungs Trunk eingenommern hat? Man sollte niemand vorverurteilen, es heißt ja selbst bei klar ersichtlichen Fakten, mit Messer und allem was dazupasst, der mutmaßliche Täter.….. so und so. Übrigens, selbst da, wo tragischerweise Menschen sterben, haben Unfalllenker nachträglich an einen Wildunfall geglaubt. Wenn Menschen betroffen sind, dann hat das einen ganz anderen Stellenwert. Hier ein Unfall In Linz, wo ein Arzt und Unfalllenker, nach einem tödlichen Unfall sofort in die Werkstätte gefahren. Ergebnis hier: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Keine-Anklage-gegen-Arzt-nach-toedlichem-Unfall;art4,976922 Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Auch im Bezirk Vöcklabruck, sollte das genauso gehandhabt werden. Niemand weiß wirklich ob zum Unfallzeitpunkt der Alkoholpegel die erlaubten Grenzen überschritten hat.