“Das Verhandlungsergebnis ist ein großer Erfolg”, erklärten Finanzstaatssekretär Andreas Schieder und Sozialminister Rudolf Hundstorfer in einer ersten Reaktion nach den heutigen Bund-Länder-Verhandlungen zu einem Spekulationsverbot in Mondsee (Bezirk Vöcklabruck). In der Verfassung werde ein Spekulationsverbot festgeschrieben, in einer 15a-Vereinbarung Details geregelt und das Bundesfinanzierungsgesetz wird verschärft.
“Damit wird Spekulation mit öffentlichen Geldern ein für alle Mal ein Riegel vorgeschoben. Das ist wichtig und vernünftig. Ich habe mich seit Beginn der Verhandlungen für eine Verfassungsregelung stark gemacht. Das ist uns nun gelungen”, so Schieder. Nun gelte es die 15a-Vereinbarung in den neun Landtagen rasch bis Ende Juni umzusetzen, ergänzte Hundstorfer.
Das Verhandlungsergebnis im Detail:
Die Umsetzung des bundesweiten Spekulationsverbots mit öffentlichen Geldern passiert auf drei Ebenen: 1) Spekulationsverbot in der Verfassung 2) 15a-Vereinbrung 3) Bundesfinanzierungsgesetz (ÖBFA). Im Finanzverfassungsgesetz wird ein eigener Artikel “Spekulationsverbot” aufgenommen. Die Finanzierung und Veranlagung öffentlicher Mittel von Bund, Ländern und Gemeinden muss risikoavers durchgeführt werden. Das heißt, die Risiken werden auf ein Mindestmaß beschränkt. Grundsätze müssen bundesweit einheitlich geregelt werden. Nähere Bestimmungen werden durch Gesetze und 15a-Vereinbarungen geregelt.
In einer 15a-Vereinbarung wird die risikoaverse Ausrichtung des Finanzmanagements der Gebietskörperschaften geregelt und strikte Verbote für Veranlagungen in Fremdwährungen, Neufinanzierung in Fremdwährungen, derivative Finanzinstrumente ohne Grundgeschäft und Kreditaufnahme zum Zweck mittel- und langfristiger Veranlagung festgelegt. Ebenso erfolgt eine Trennung von Treasury-Funktion und Risikomanagement-Funktion. Zudem werden strenge Kontrollen und Transparenz festgeschrieben. Klar sind, strenge Sanktionen in Form von Strafzahlungen bei Verstoß (15 Prozent der spekulativ veranlagten Mittel).
Das Bundesfinanzierungsgesetz, sprich die Regelungen für die ÖBFA werden verschärft. So dürfen Länder nur mehr Geld über die ÖBFA aufnehmen und veranlagen, wenn die 15a-Vereinbarung unterzeichnet wurde, die die Verfassungsbestimmung zum Spekulationsverbot umsetzt. Außerdem ist eine Berichtspflicht der Länder an den Staatsschuldenausschuss vorgesehen und der Rechnungshof bekommt laufend Einblick in alle Transaktionen.
Kogler begrüßt Einigung zu Spekulationsverbot
“Wir begrüßen die heute bekannt gewordene Einigung zum Spekulationsverbot und zu den neuen Regeln für Veranlagungs- und Finanzierungsmanagement der öffentlichen Gebietskörperschaften”, reagiert Werner Kogler, stv. Bundessprecher der Grünen, auf die Ergebnisse der Verhandlungen am Mondsee. “Die Grünen haben von Beginn an eine verfassungsrechtliche Regelung eingefordert. Ein Spekulationsverbot in der Finanzverfassung zu verankern, kann angesichts der aktuellen Spekulationsfälle in Salzburg und Niederösterreich nur ein Gebot der Stunde sein.”
Kogler erneuert das Angebot seiner Partei: “Die Grünen stehen wie bereits angekündigt für Verhandlungen zur nötigen Zweidrittelmehrheit im Parlament bereit.”
Die nun präsentierten Spekulationsverbote und Veranlagungs- und Finanzierungsrichtlinien seien eine durchaus brauchbare Grundlage für weitere Verhandlungen im Parlament. Dass Derivativgeschäfte ohne Grundgeschäft verboten werden, sei erfreulich und entspreche einer der grünen Forderungen. Aber es brauche auch klarere Regelungen in anderen Bereichen.
Kogler: “Spielgeld für Bundesländer etwa muss jedenfalls klar verboten werden. Die Vergleichbarkeit der Länderhaushalte muss endlich hergestellt werden. Und es braucht starke Kontrollrechte und Berichtspflichten für Rechnungshof und Parlament.”
Team Stronach: Spekulationsverbot muss auch völlige Transparenz bieten
“Das zwischen Bund und Ländern ausverhandelte Spekulationsverbot ist als erster Schritt grundsätzlich zu begrüßen. Es muss aber völlige Transparenz bieten und auch für Gemeinden gelten”, erklärt Team Stronach Obmannstellvertreter Robert Lugar. Allerdings müsse zuvor ein Kassasturz gemacht werden, fordert Lugar, “denn die Bürger haben ein Recht zu erfahren, wie mit ihren Steuergeldern spekuliert wurde!”